Lange wurde über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit eines Zugangsbeitrags für das Betreten der Lagunenstadt diskutiert. Am 25. April trat der Zugangsbeitrag (contributo d’accesso) in Kraft. An diesem Tag ist der Besucherandrang traditionell sehr groß. Venedig feiert am 25. April gleich drei Feste: den Stadtpatron San Marco, den italienischen Nationalfeiertag Festa della Liberazione (Tag der Befreiung Italiens) und die Tradition des Bocolo (alte und junge Männer schenken ihren Frauen, Freundinnen und Bekannten eine Rosenknospe, den Bocolo). Ziel des Experiments ist es – so die Stadtverwaltung – die Überlastung an bestimmten Tagen im Jahr, an denen die Besucherzahlen besonders hoch sind, einzudämmen. Für 2024 gibt es keinen Schwellenwert, ab dem ein Zugangsbeitrag erhoben wird. Der Zugangsbeitrag beträgt 5 Euro pro Person.
Wer zahlt der Zugangsbeitrag?
Der Zugangsbetrag gilt nur für die Altstadt und nicht für die kleineren Inseln (Lido, Murano, Burano, Torcello, Sant’Erasmo und Mazzorbo). Außerdem bezahlt man die Gebühr nicht, wenn man den Piazzale Roma, den Tronchetto oder die Stazione Marittima passiert, ohne in die Stadt hineinzufahren. Kein Beitrag wird von 16 Uhr bis 8:30 Uhr verlangt und auch wer in Venedig übernachtet, bezahlt den Zugangsbeitrag nicht. Um von der Befreiung zu profitieren, ist eine Registrierung und der Erhalt des entsprechenden Befreiungsgutscheins erforderlich. Minderjährige unter 14 Jahren zahlen nicht: Zum Nachweis des Alters wird die Vorlage eines Ausweises akzeptiert, wenn das Alter nicht offensichtlich ist. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises und die begleitenden Personen können durch Vorlage des Ausweises auch vom Zugangsbeitrag befreit werden, ohne dass eine Registrierung im Portal erforderlich ist.
Wann ist der Zugangsbeitrag fällig?
Diese Tabelle zeigt die Tage bis Mitte Juli 2024, an denen der Zugangsbeitrag fällig wird.
Weitere Informationen: https://www.veneziaunica.it/de
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Text und Bilder: Nicoletta De Rossi