Zwischen dem 18. April und dem 27. Juli 2025 müssen Besucherinnen und Besucher, die Venedig an bestimmten Tagen und Wochenenden besichtigen möchten, den sogenannten Zugangsbeitrag (contributo d’accesso) buchen und zahlen. In diesem Jahr beträgt der Beitrag 5 Euro bei einer Buchung bis zu vier Tagen vor dem Besuch und 10 Euro bei einer Buchung ab drei Tagen vor dem Besuch.
Wer zahlt der Zugangsbeitrag?
Der Zugangsbetrag gilt nur für die Altstadt und nicht für die kleineren Inseln, wie zum Beispiel Lido, Murano, Burano oder Torcello. Außerdem bezahlt man die Gebühr nicht, wenn man den Piazzale Roma, den Tronchetto oder die Stazione Marittima passiert, ohne in die Stadt hineinzufahren. Kein Beitrag wird generell von 16 Uhr bis 8.30 Uhr verlangt. Auch wer in Venedig übernachtet, bezahlt den Zugangsbeitrag nicht. Minderjährige unter 14 Jahren zahlen nichts: Zum Nachweis des Alters wird die Vorlage eines Ausweises akzeptiert, wenn das Alter nicht offensichtlich ist. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises und die begleitenden Personen können durch Vorlage des Ausweises ohne Registrierung im Portal auch vom Zugangsbeitrag befreit werden.
Wann ist der Zugangsbeitrag fällig?
Die Tabelle zeigt die Tage bis Juli 2025, an denen der Zugangsbeitrag fällig wird.
Informationen: www.veneziaunica.it/de
Der „Venezia Unica City Pass“ ermöglicht den Online-Kauf von Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, den Eintritt zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten und viele andere Dienstleistungen.
Text und Bilder: Nicoletta De Rossi